Update 27. März 2020
Particle Measuring Systems (PMS) setzt sich weiterhin dafür ein, die zahlreichen Herausforderungen des neuartigen Coronavirus (COVID-19) zu bewältigen. Wir widmen uns ferner um den Schutz unserer Mitarbeiter und Kunden und werden uns außerdem bemühen, unseren Kundenverpflichtungen nachzukommen.
Zu diesem Zweck wird PMS weiterhin alle lokalen, staatlichen, föderalen und internationalen Richtlinien und/oder Anordnungen verfolgen und einhalten. Speziell für unsere Aktivitäten in Boulder hat PMS alle anwendbaren Bestellungen und Memoranden 1 überprüft. Derzeit verfügt PMS über einen wirtschaftlich tragfähigen Plan, der den fortgesetzten Betrieb im Rahmen der in diesen Anordnungen und Memoranden enthaltenen Ausnahmen ermöglicht. Insbesondere wird PMS gemäß den geltenden Aufträgen und Memoranden als kritisches und / oder wesentliches Geschäft angesehen. Neue Bundes-, Landes- oder Kommunalverordnungen können diese Bestimmung jederzeit ändern. Bis dahin ist PMS jedoch weiterhin bereit, die Unterstützung unserer Kunden fortzusetzen.
PMS wird weiterhin den Anweisungen von Regierungsbehörden und Führungskräften sowie von Gesundheitsbehörden an allen unseren Standorten auf der ganzen Welt folgen. Wir werden weiterhin die notwendigen Vorkehrungen treffen, um unsere Mitarbeiter zu schützen, einschließlich Fernarbeit, eingeschränktem Reisen, zusätzlichen Desinfektions- und Hygienemaßnahmen, persönlicher Schutzausrüstung und sozialer Distanzierung. Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter sind von größter Bedeutung.
Die Situation bleibt sehr ungewiss. PMS wird weiterhin angemessen auf sich ändernde Umstände reagieren. Sollte es zu einer wesentlichen Betriebsunterbrechung kommen, werden wir auf unserer Website Aktualisierungen bereitstellen und direkt mit unseren Kunden und Partnern kommunizieren.
Freundliche Grüße,
John Mitchell
Präsident Particle Measuring Systems
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[1] Mit der Verordnung D2020-17 des US-Bundesstaates Colorado vom 25. März 2020 und der entsprechenden Verordnung 20-24 des US-amerikanischen Ministeriums für öffentliche Gesundheit und Umwelt wurde unter anderem die Verordnung 20-24 zur Umsetzung der Anforderungen für den Aufenthalt zu Hause vom 20. März 2020 geändert.